Nach der Veranstaltung können Sie auf der Grundlage der entsprechenden Bau- und Betriebsvorschriften für Altanlagen und Neuanlagen eine Konformitätsbewertung für die ganzheitliche Anlagen- und Verfahrenstechnik durchführen. Dies trifft auf Eigenbedarf und Handel zu, also auf den Verkauf einer Anlage, vor allem dann, wenn die Anlage gleichzeitig (sicherheitstechnisch) modifiziert wurde.